Aktuelle Informationen zu Praktika an beruflichen Schulen

Die in dem laufenden Schuljahr, d. h. bis einschließlich 31. Juli 2020 fortzusetzenden oder noch geplanten Praktika in allen Schulformen der beruflichen Schulen im Saarland können entweder ersatzlos gestrichen oder ab dem 4. Mai 2020 aufgenommen bzw. wieder aufgenommen werden. Wird das Praktikum ersatzlos gestrichen, kann dieses nur bis zu dem Zeitpunkt des krisenbedingten Endes bewertet werden. Die zeitlichen Regelungen der Mindestdauer der einjährigen FOS Praktika und der einjährigen Vorpraktika der FSP werden damit außer Kraft gesetzt. Die Entscheidung darüber, ob das Praktikum gestrichen oder fortgesetzt wird, kann nur gemeinsam von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren gesetzlichen Vertretern, der Schule und der Praktikumsstelle getroffen werden. Hierbei ist dringend zu beachten:

  • Im Falle der Aufnahme bzw. Wiederaufnahme eines Praktikums müssen sich die Parteien (die Schüler*innen, die Schule und der Praktikumsbetrieb) darüber einig sein, dass das Praktikum aufgenommen bzw. wieder aufgenommen wird.
  • Ist eine der Parteien nicht damit einverstanden, kann das Praktikum nicht wieder aufgenommen werden. Konsequenz wäre in diesem Fall die ersatzlose Streichung.
  • Unabhängig von der Aufnahme bzw. Wiederaufnahme eines Praktikums ist für Schüler*innen die Teilnahme an der entsprechenden Form der Beschulung laut Stundentafel, in der Zeit, in der sie nicht im Praktikum sind, verpflichtend.

Können aufgrund der Umstände der Corona-Pandemie Praxiszeiten und Betriebspraktika nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden (und hierdurch ggf. auch die Feststellung eines ordnungsgemäßen und/oder erfolgreichen Praktikums nicht möglich sein), bleibt die Vergabe des Abschlusses hiervon unberührt. Gleiches gilt für Versetzungsentscheidungen oder Berechtigungen, die damit einhergehen. Soweit verbindliche Praktika für die Aufnahme in eine Schulform (für das Schuljahr 2020/2021) vorgesehen sind, jedoch aktuell keine entsprechenden Praktikumsmöglichkeiten vorliegen, ist dieses Aufnahmekriterium zurückzustellen. Ein formloser Nachweis über die erfolglose Bemühung um einen Praktikumsplatz kann ggf. ersatzweise eingefordert werden.

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